Beitragsordnung

Beitragsordnung des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e.V.

1. Die Mitgliedschaft im Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e. V. ist beitragspflichtig.

Der Beitrag wird zur Begleichung der Kosten für die Arbeit des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e. V. und seiner Geschäftsstelle erhoben.

2. Finanzführende Stelle ist die Geschäftsstelle.

3. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zur Sicherstellung der Arbeit der Geschäftsstelle als Jahresbeitrag zu entrichten. Er wird in zwei Halbjahresraten zum 28.02. und zum 31.08. fällig. Auf Antrag kann der Vorstand des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e. V. Mitgliedsbeiträge bis zur Dauer von 6 Monaten stunden.

4. Auf Antrag einzelner Unternehmen kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens/Gewerbetreibenden zunächst die Möglichkeit eines geringeren Beitrages für das erste Jahr der Mitgliedschaft gegeben werden. Die Entscheidung obliegt dem Vorstand.
5. Auf Antrag des Vorstandes des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e. V. kann die Höhe der Pflichtbeiträge durch die Mitgliederversammlung neu festgesetzt werden.

6. Der Beitrag beträgt:

Aufnahmegebühr: 50,00 €

Pflichtbeiträge für die ordentlichen Mitglieder pro Monat:

Einzelmitglieder 20,00 €
bis 10 Beschäftigte 35,00 €
ab 11 bis 50 Beschäftigte 80,00 €
ab 51 bis 100 Beschäftigte 110,00 €
ab 101 bis 300 Beschäftigte 125,00 €
ab 301 Beschäftigte nach Vereinbarung

Für die fördernden Mitglieder wird ein Beitrag auf Vereinbarungsbasis festgelegt.

Eine Freiwillige Höhereinstufung ist möglich.

7. Während eines Beitragsrückstandes ruhen die Mitgliedsrechte.

Hiervon sind die vom Vorstand gestundeten Pflichtbeiträge gemäß Ziffer 3 der vorstehenden Beitragsordnung ausgenommen.

Die Mitgliedspflichten, insbesondere die Beitragszahlung, bleiben während des Beitragsrückstandes bestehen.

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