Muster-Kooperationsvereinbarung „Kita-Sport für Alle“

Muster-Kooperationsvereinbarung

zwischen

Muster-Sportverein
Musterstr. 1, 12345 Musterstadt

und

Muster-Kindertagesstätte
Musterstr. 2, 12345 Musterstadt

und

Muster-Unternehmen
Musterstr. 3, 12345 Musterstadt

Präambel

Diese Kooperationsvereinbarung wird im Rahmen der durch nsw24 Netzwerk Sport- durch Wirtschaftsförderung (nsw24) und den Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e.V. (MHWK)
initiierten Kampagne „Kita-Sport für Alle“ in Marzahn-Hellersdorf geschlossen und von dieser und deren Kompetenzteam aus Vertretern von Sportvereinen, Kita-Trägern, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft des Bezirks unterstützt (www.mhwk.de/engagement/kita-sport-fuer-alle).
Bewegung, Spiel und Sport sind für die körperliche, geistige, emotionale und soziale Entwicklung von Kindern unverzichtbar. Das Grundrecht aller Kinder auf angemessene und ausreichende Bewegung, welches im Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention formuliert ist, soll durch die Kampagne in Marzahn-Hellersdorf ermöglicht und gestärkt werden. Vorhandene Ressourcen sollen gebündelt und ausgewählte Strukturen im Bezirk vernetzt werden. Gleichzeitig sind Sport und Bewegung für eine gesundheitsfördernde Lebensweise aller Altersgruppen von elementarer Bedeutung. Für eine Win-win-Situation zwischen allen Kooperationspartnern werden deshalb auch weitere Kooperationsfelder entwickelt.

§ 1 Zielsetzung

(1) Die Kooperationspartner entwickeln schrittweise eine längerfristige Kooperation zum gegenseitigen Vorteil. Sie wollen die altersgemäße Entwicklung der Kinder durch verschiedene Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote nachhaltig fördern und sie für ein lebenslanges Sporttreiben motivieren. Kinder können gleichzeitig auch in ihrem familiären Umfeld zu Impulsgebern für mehr Bewegung werden.
(2) Die Kooperation soll helfen, den jeweiligen pädagogischen und gesellschaftspolitischen Auftrag von Kita und Sportverein zu erfüllen wie auch ausgewählte Unternehmensziele zu unterstützen. Das Musterunternehmen profitiert in besonderem Maße von der Integrationskraft und Solidarität des Sports zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen in Verbindung mit sozialem Engagement.
(3)

§ 2 Zusammenarbeit

(1) Die Partner arbeiten vertrauensvoll zusammen und realisieren verschiedene konkrete Maßnahmen und Projekte, die in einer jährlich zu präzisierenden Anlage zur Kooperationsvereinbarung festgeschrieben werden.
(2) Die Partner informieren in ihrem Verantwortungsbereich in geeigneter Form über die Zusammenarbeit und entwickeln zur Kooperation eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit.
(3) Über die Ergebnisse der Zusammenarbeit sowie Ziele und Inhalte weiterer möglicher Kooperationsfelder und neuer Projekte tauschen sich die Partner regelmäßig, mindestens halbjährlich, aus und treffen gegebenenfalls ergänzende, dem Sinn dieses Vertrages nicht zuwiderlaufende Vereinbarungen.
(4) Die Partner benennen für die operative Zusammenarbeit und den regelmäßigen Informationsaustausch jeweils einen Ansprechpartner.
(5) Jeder Partner bringt auf seine Weise Expertise, unterschiedliche Kompetenzen und viele Möglichkeiten mit in die Kooperation ein und trägt so zum Erreichen der gemeinsam formulierten Ziele bei.
(6) Es gibt einen Austausch von Materialien und Geräten zwischen den Kooperationspartnern. Die Kooperationspartner stellen sich bei Bedarf bzw. Möglichkeit gegenseitig Räumlichkeiten zur Verfügung.
(7) Die Partner stellen sich gegenseitig Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Es gibt eine Verlinkung zwischen den Homepages der Kooperationspartner.
(8) Die Kooperationspartner stellen sich bei Informationsveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür) vor. Es werden Themenveranstaltungen für Eltern (in der Einrichtung und/oder dem Verein) angeboten. Es werden Schnupperstunden für die Kinder und Familien angeboten.

§ 3 Aufgaben und Leistungen des Mustervereins

(1) Der Verein führt mindestens einmal pro Woche (ca. 60 min) durch eine/n lizenzierte/n Übungsleiter/in und unterstützt durch eine Erzieherin ein Bewegungsangebot durch. Ort und Zeit werden im jährlichen Maßnahmeplan festgeschrieben.
(2) Der Verein verpflichtet sich im Sinne des Kinderschutzes nur solche Übungsleiter einzusetzen, die ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt haben.
(3) und damit die Vorraussetzung des Kinderschutzes beim Umgang mit Minderjährigen erfüllen.
(4) Das Angebot ist für alle Kinder, auch sozial benachteiligte, zugänglich.
(5) Durch die Einbeziehung der jeweiligen betreuenden Erzieherinnen und Erzieher findet ein Kompetenzaustausch zwischen Sport und Pädagogik statt. Dieser Austausch soll es den Kindern wie auch den betreuenden Personen erleichtern, in ein zielorientiertes Körper- und Bewegungserleben einzusteigen.
(6) Der Verein ist bemüht, den Kooperationspartnern bei Interesse weitere Sportangebote zu unterbreiten oder bei Bedarf entsprechende Events der Partner zu unterstützen.

§ 4 Aufgaben und Leistungen der Muster-Kindertagesstätte

(1) Die Muster-Kindertagesstätte benennt eine/verantwortliche/n Erzieher/in und wählt die Kindergruppe aus.
(2) Die Muster-Kindertagesstätte realisiert Information und Einverständnis der Eltern.
(3) Die Muster-Kindertagesstätte unterstützt das Anliegen, möglichst viele Kinder (und Familienangehörige) für eine Mitgliedschaft im Muster-Verein und ein lebenslanges Sporttreiben zu gewinnen.

§ 5 Aufgaben und Leistungen des Muster-Unternehmens

(1) Das Muster-Unternehmen unterstützt die Aufwendungen des Muster-Vereins (Aufwandsentschädigung Übungsleiter, evtl. Kosten für sozial benachteiligte Kinder, Anteil Sport- und Spielgeräte) mit einer jährlichen Spende in Höhe von 2.000 Euro. Durch evtl. zur Verfügung stehende Fördermittel kann die Summe im Einzelfall reduziert werden.
(2) Das Muster-Unternehmen unterstützt das Anliegen, Mitarbeiter/Mitglieder für regelmäßiges Sportreiben oder ein Ehrenamt im Muster-Verein zu gewinnen.
(3)

§ 6 Laufzeit & Kündigung

Die Kooperationsvereinbarung wird zunächst für das Kita-Jahr August 20.. – Juli 20.. abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Vertragsablauf durch einen Partner gekündigt wird.
§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bemühen sich die Vertragspartner, die unwirksame durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmungen in entsprechender Weise erfüllt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben würden, sofern sie beim Abschluss dieses Vertrages diesen Punkt bedacht hätten.

Berlin, den ________________
____________________                  ____________________
Muster-Verein                                            Muster-Kindertagesstätte
                                                     
Muster-Unternehmen

Anlage
(Zeitraum August 20.. – Juli 20…)

Ansprechpartner:
Muster-Verein
n.n.
Tel:
Mobil:
E-Mail:

Muster-Unternehmen
n.n.
Tel:
Mobil:
E-Mail:

Muster-Kita
n.n.
Tel:
Mobil:
E-Mail:
Übungsleiter:
n.n.

Alter:                                          Qualifikation:
Tel:
Mobil:
E-Mail:

Trainingsort:
Trainingstag/-zeit:

Aktivitäten 20../20..
1. Gemeinsame Gestaltung eines spaßbetonten Events am ………….
2. Abstimmung und Fixierung der gemeinsamen Aktivitäten für das nächste Kita-Jahr bis Ende Juli 20..
3.

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