
1. Die Mitgliedschaft im Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreis e. V. ist beitragspflichtig.
Der Beitrag wird zur Begleichung der Kosten für die Arbeit des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e. V. und seiner Geschäftsstelle erhoben.
2. Finanzführende Stelle ist die Geschäftsstelle.
3. Der Mitgliedsbeitrag entsteht monatlich und ist als Halbjahresbeitrag zu entrichten. Er wird fällig zum 28.02. für das erste Halbjahr und zum 31.08. für das zweite Halbjahr. Auf Antrag kann der Vorstand des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e. V. Mitgliedsbeiträge bis zur Dauer von 6 Monaten stunden.
4. Auf Antrag einzelner Unternehmen kann unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens/Gewerbetreibenden zunächst die Möglichkeit eines geringeren Beitrages für das erste Jahr der Mitgliedschaft gegeben werden. Die Entscheidung obliegt dem Vorstand.
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5. Auf Antrag des Vorstandes des Marzahn-Hellersdorfer Wirtschaftskreises e. V. kann die Höhe der Pflichtbeiträge durch die Mitgliederversammlung neu festgesetzt werden.
6. Der Beitrag beträgt:
Aufnahmegebühr: 50,00 €
Pflichtbeiträge für die ordentlichen Mitglieder:
Einzelmitglieder 13,00 €/Monat
bis 10 Beschäftigte 26,00 €/Monat
ab 11 bis 50 Beschäftigte 52,00 €/Monat
ab 51 bis 100 Beschäftigte 78,00 €/Monat
ab 101 bis 300 Beschäftigte 104,00 €/Monat
ab 301 bis 1000 Beschäftigte 156,00 €/Monat
über 1000 Beschäftigte 260,00 €/Monat
Freiwillige Höhereinstufung ist möglich.
Pflichtbeiträge für die fördernden Mitglieder:
Juristische Personen 78,00 €/Monat Natürliche Personen 13,00 €/Monat
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7. Während eines Beitragsrückstandes ruhen die Mitgliedsrechte.
Hiervon sind die vom Vorstand gestundeten Pflichtbeiträge gemäß Ziffer 3 der vorstehenden Beitragsordnung ausgenommen.
Die Mitgliedspflichten, insbesondere die Beitragszahlung, bleiben während des Beitragsrückstandes bestehen.
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